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Veranstalterhaftpflichtversicherung

Veranstalterhaftpflichtversicherung

 

Wer ist versichert?

Personen und Sachschäden an dritten Personen (nicht aktiv Mitarbeitende), im Zuge von
Landjugendveranstaltungen.
Es gilt die Subsidiärdeckung. Das bedeutet, dass die Haftpflichtversicherung der NÖ
Landjugend nur dann zahlt, wenn das Mitglied, das den Schaden verursacht hat, keine
Privathaftpflichtversicherung hat.



Was ist versichert?

- Sachschäden (z.B. an Kleidung, Fahrzeugen)

- Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Heilkosten)


 

Was ist nicht versichert?

- Geliehene, verwahrte oder gemietete Räume und Sachen (Schäden in einer gemieteten Veranstaltungshalle, Schäden an gemieteten Musikanlagen, Geschirrspülern, Lichtanlagen, usw.)

- Schäden durch Vandalismus

- Feuer

- Schäden nach Naturereignissen (z.B. Sturmschäden)

- Diebstahl

- Benützungs-, Bearbeitungs- und Transportschäden



Was ist im Schadenfall zu tun?

- sofortige polizeiliche Meldung bei Körperverletzung und bei Schadenfällen, in denen mit dem Geschädigten nicht Kontakt aufgenommen werden kann

- Schadenmeldung ausfüllen und an das Landjugendbüro (noe(at)landjugend.at) schicken für eine vollständige Schadenmeldung benötigen wir: vollständig ausgefüllte Schadenmeldung, Fotos vom Schaden, diverse Rechnungen, Kostenvoranschläge

- Bestätigung und Weiterleitung an die Niederösterreichische Versicherung

- Der Geschädigte muss die Forderung direkt an die Niederösterreichische Versicherung stellen.

 

 

Schadenmeldung Veranstalterhaftpflichtversicherung